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Hundesteuer / Hundetaxe - Befreiung

  • Hundesteuer / Hundetaxe - Befreiung
  • Finanzverwaltung
  • Von der Hundetaxe befreit werden auf Gesuch hin Hilfs- und Begleithunde von Menschen mit einer Behinderung. Die Einstufung in diese Sonderklasse muss durch den Hundehalter nachgewiesen werden können. Ebenfalls befreit sind Hunde, die am Stichtag noch nicht 6 Monate alt sind.