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Steuererklärung - Fristerstreckung beantragen

  • Steuererklärung - Fristerstreckung beantragen
  • http://www.sv.fin.be.ch/de/start/themen/frist-verlaengern.html
  • Steuerbüro
  • Als steuerpflichtige Person müssen Sie Ihre entsprechende Steuererklärung ausfüllen. Die wichtigsten Steuererklärung für die im Kanton Bern niedergelassenen und wohnhaften Bürgerinnen und Bürger ist jene der Einkommens- und Vermögenssteuern.

    Für die Steuererklärung des jeweiligen Steuerjahres gilt der 15. März als Abgabetermin, bei selbständiger Erwerbstätigkeit der 15. Mai.

    Bei Fällen mit unterjährigen Steuerpflicht (Zuzug aus dem Ausland, Wegzug ins Ausland, Todesfall) ist die Einreichefrist jeweils auf dem Begleitschreiben vermerkt.

    Die Steuererklärung ist bei der Wohnsitzgemeinde einzureichen.