1
2
3
4
5
6
Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen.

Niederlassungsausweis / Aufenthaltsbescheinigung

  • Niederlassungsausweis / Aufenthaltsbescheinigung
  • Einwohner- und Fremdenkontrolle
  • Jede Bürgerin und jeder Bürger, welche/r das 18. Lebensjahr erreicht hat und in Rapperswil BE angemeldet ist, erhält als Anmeldebestätgung einen Niederlassungsausweis. Dieser muss bis zum Wegzug aufbewahrt werden und behält bis zur Änderung der Personalien / Angaben seine Gültigkeit.

    Bei einem Wegzug aus Rapperswil BE müssen Sie diesen bei der Abmeldung mitbringen und der Gemeindeverwaltung abgeben.

    Die angemeldeten Wochenaufenthalter erhalten einen Aufenthaltsausweis.

    Gebühr CHF 20.00 (im Rahmen der Anmeldung)
    Duplikat CHF 20.00