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Heimatschein

  • Heimatschein
  • Staat und Recht
  • Einwohner- und Fremdenkontrolle
  • Der Heimatschein wird im Jahr der Volljährigkeit durch die Einwohnergemeinde Rapperswil BE bei den Zivilstandsämter des Heimatortes bestellt und dem Einwohner/in in Rechnung gestellt.

    Als Bestätigung, dass der Heimatschein auf der Gemeinde hinterlegt wurde, erhält der Einwohner seinen Niederlassungsausweis.