Der Heimatschein wird im Jahr der Volljährigkeit durch die Einwohnergemeinde Rapperswil BE bei den Zivilstandsämter des Heimatortes bestellt und dem Einwohner/in in Rechnung gestellt.
Als Bestätigung, dass der Heimatschein auf der Gemeinde hinterlegt wurde, erhält der Einwohner seinen Niederlassungsausweis.