Wellkarton und alle Arten von unbeschichteten Kartonverpackungen wie Schachteln, Früchte- und Gemüsekartons sowie Papier wie Zeitungen, Zeitschriften, Taschenbücher, Bücherseiten ohne Einband, Telefonbücher, Prospekte ohne Beschichtung usw.
In die Papier- und Kartonsammlung gehören keine Verpackungen wie Milchbeutel, Folien etc.
Die Papier- und Kartonsammlungen erfolgen durch die Schwendimann AG an den Daten gemäss Abfallkalender.
Papier und Karton dürfen gebündelt und verschnürt oder in zugelassenen Containern frühestens am Vorabend bei den Kehrichtsammelplätzen deponiert werden.