Dienstleistung | Dokumente | Link | ||||||||||||||||||||
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Bestätigung auswärtiger Aufenthalt (Heimatausweis) Wenn Sie sich unter der Woche aus beruflichen Gründen, Studienzwecken oder anderen Gründen in einer anderen Gemeinde aufhalten, müssen Sie sich dort zum Wochenaufenthalt anmelden. Damit die Anmeldung erfolgen kann, müssen Sie bei uns den Wochenaufenthalt melden, damit wir der Aufenthaltsgemeinde Ihre Daten übermitteln können. | Onlineformular Heimatausweis bestellen | |||||||||||||||||||||
eUmzugCH Melden Sie Ihren Umzug bequem online via eUmzug. | ||||||||||||||||||||||
Hunde Sie können Ihren Hund online an- oder abmelden. Die Hundetaxe beträgt Fr. 130.00 pro Hund und Jahr und ist für jeden am Stichtag 1. Juli in der Gemeinde gehaltenen Hund zu bezahlen. Die Hundetaxe wird durch die Finanzverwaltung in Rechnung gestellt. Hunde, die Einsätze zu Gunsten von Personen oder Personengruppen mit besonderen sozialen oder therapeutischen Bedürfnissen leisten (z.B. Blinden- und Therapiehunde) sind von der Hundetaxe befreit. Die Einstufung in diese Sonderklasse muss durch den Hundehalter nachgewiesen werden können und es ist ein Gesuch um Befreiung an den Gemeinderat zu stellen. | Onlineformular An-/Abmeldung Hund AMICUS | |||||||||||||||||||||
Spartageskarten Gemeinde Seit 1. Januar 2024 wird die «Spartageskarte Gemeinde» angeboten. Der Gemeinderat Rapperswil hat beschlossen, die Spartageskarte Gemeinde vorläufig während einer Pilotphase von 2 Jahren anzubieten. Jeweils 6 Monate vor dem Reisetag können Spartageskarten der Preisstufe 1 gekauft werden. Ist das Kontingent der Preisstufe 1 ausgeschöpft oder liegt der Kaufzeitpunkt weniger als 10 Tage vor dem Reisetag, werden automatisch Spartageskarten mit der höheren Preisstufe 2 verkauft. Ist auch diese Preisstufe ausverkauft, werden für den jeweiligen Reisetag keine Sparkarten Gemeinde mehr angeboten.
| Verfügbarkeitsanzeige Spartageskarte Gemeinde | |||||||||||||||||||||
Fundbüro Das Fundbüro befindet sich auf der Gemeindeverwaltung. Vermissen Sie einen Gegenstand? Erkundigen Sie sich telefonisch unter 031 879 77 77, per E-Mail gemeinde(at)rapperswil-be.ch oder direkt am Schalter der Gemeindeverwaltung, ob dieser abgegeben wurde. Geben Sie uns Ihren Namen, Adresse, Telefonnummer, den Zeitpunkt und Ort des Verlustes an und beschreiben Sie den Gegenstand möglichst genau. Gefundene Gegenstände können Sie am Schalter der Gemeindeverwaltung abgeben. Gemäss Art. 721 ZGB werden gefundene Gegenstände mindestens ein Jahr aufbewahrt. Danach werden diese der Finderin oder dem Finder überlassen, falls sie Interesse daran haben. Andernfalls verfügt die Gemeindeverwaltung über die Gegenstände. | Onlineformular Verlustmeldung | |||||||||||||||||||||
Datensperre Jede betroffene Person kann die Bekanntgabe ihrer Personendaten sperren lassen, wenn sie ein schützenswertes Interesse nachweist. Die Bekanntgabe ist trotz Sperre zulässig, wenn - die verantwortliche Behörde zur Bekanntgabe gesetzlich verpflichtet ist Die Sperrung bezieht sich nicht auf Daten, die bei der Kirchgemeinde, einem Gemeindeverband oder beim Kanton registriert sind. Das Gesuch um Sperrung der Datenbekanntgabe kann untenstehend heruntergeladen oder bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden. | Datensperre | |||||||||||||||||||||
Amtliche Bewertung Der amtliche Wert bildet den Vermögenssteuerwert eines Grundstückes. Jeder amtliche Wert wird aufgrund eines Augenscheines und einer Beurteilung durch kantonale Schätzer festgesetzt. Dabei wird den besonderen Verhältnissen jedes einzelnen Grundstückes Rechnung getragen. Nach jeder Neubewertung eröffnet die kantonale Steuerverwaltung der Eigentümerin, dem Eigentümer des Grundstückes den neuen amtlichen Wert (inkl. Eigenmietwert). | Onlineformular Auszug Amtliche Bewertung Amtlicher Wert - Kanton Bern | |||||||||||||||||||||
Wohnsitzbescheinigung Die Wohnsitzbescheinigung bestätigt, dass Sie in der Gemeinde Rapperswil wohnhaft und angemeldet sind. | Onlineformular Wohnsitzbescheinigung bestellen | |||||||||||||||||||||
Auskunft Auf Anfrage erteilen wir an private Personen oder Organisationen folgende Daten, wenn ein schützenswerte Interesse glaubhaft gemacht wird:
Ist bei einer Person eine Auskunftssperre hinterlegt, so muss ein Interessensnachweis eingereicht werden. In diesen Fällen ist eine Auskunft nur zulässig, wenn ein Gesetz die Behörde explizit zur Bekanntgabe verpflichtet oder wenn die betroffene Person rechtsmissbräuchlich handelt. Die Gebühr für eine Auskunft beträgt CHF 10.00. Möchten Sie nicht, dass Ihre Daten an Private weitergegeben werden? Reichen Sie uns das Formular Datensperre ein. | Onlineformular Auskunft | |||||||||||||||||||||
eBau Erfassen Sie Ihr Baugesuch bequem online via eBau. | ||||||||||||||||||||||
Feedback Webauftritt Die Website der Gemeindeverwaltung Rapperswil wurde 2024 überarbeitet und neu gestaltet. Wie gefällt Ihnen unser neue Webauftritt? Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldungen via Onlineformular. | Onlineformular Feedback Website | |||||||||||||||||||||
Feedback - Lob, Anregung, Kritik, Unmut Dem Gemeinderat und der Verwaltung ist es ein grosses Anliegen, Rückmeldungen von Ihnen, liebe Rapperswilerinnen und Rapperswiler, zu erhalten. Das dürfen gerne Kritik, Verbesserung, Vorschläge oder natürlich auch Lob sein. | Onlineformular Feedback - Lob, Anregung, Kritik, Unmut | |||||||||||||||||||||
E-Mail-Rechnungen und eBill Die Gemeinde Rapperswil BE bietet neu die beiden Möglichkeiten eBill und E-Mail-Rechnungen an. eBill E-Mail-Rechnungen | Onlineformular E-Mail-Rechnungen bestellen |
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