Fakten & Zahlen

Höhe über Meer:  520 m
Bodenfläche total: 2040 ha

Wohnbevölkerung

Per 1. Januar 2024 waren in Rapperswil BE total 2'719 Personen (ohne Wochenaufenthalter) angemeldet, davon 168 Ausländer. Die Bevölkerung verteilt sich wie folgt auf die zwölf Dörfer:

Dorf

Anz. Personen

Dorf

Anz. Personen

Bangerten

149

Ruppoldsried

279

Bittwil

63

Seewil

230

Dieterswil

243

Vogelsang

62

Frauchwil

68

Wierezwil

137

Lätti

483

Zimlisberg

90

Moosaffoltern

88

Heimbewohner

23

Rapperswil

804

Wochenaufenthalt

18

Einwohner Gemeinde Rapperswil per 01.01.2024

Staatsangehörigkeit

Männlich

Weiblich

Total

Schweiz

1271

1280

2551

Ausland

81

87

168

Total

1352

1367

2719

Steueranlagen

Staat (natürliche Personen)

 

3.025

Gemeindesteueranlage

 

1.68

Kirchensteuer reformiert (Rapperswil)

 

0.1955 % der einfachen Steuer

Kirchensteuer reformiert (Ruppoldsried)

 

0.1850 % der einfachen Steuer

Kirchensteuer katholisch

 

0.1970 % der einfachen Steuer

Liegenschaftssteuer

 

1 ‰ des amtlichen Wertes

Wehrdienstersatzabgabe in % des Staatssteuerbetrages

4 %

Maximum CHF 450.00

Wiederkehrende Gebühren

Wasser
Wasser pro m3 Frischwasserbezug Grundgebühren nach Tarif CHF 2.10

Weitere Informationen zum Sauberwasser, wie zum Beispiel Wasserhärte oder Nitratgehalt, finden Sie auf der Homepage der Wasserversorgung Saurenhorn.

Abwasser
(Abwasserentsorgungsgebühr exkl. MWST per 1. Januar 2024)

Einmalige Anschlussgebühren

Pro Loading Unit (LU)

CHF 190.00 / LU

 

Pro m2 entwässerte Fläche

CHF 15.00 / m2

jährlich wiederkehrende Grundgebühr

Pro Loading Unit (LU)

CHF 7.40 / LU

 

Pro m2 entwässerte Fläche

CHF 0.40 / m2

Jährlich wiederkehrende Verbrauchsgebühr

Pro m3 Wasserverbrauch

CHF 2.90 / m3

Abfallentsorgung
(Abfallgebühren per 1. Januar 2022)

17-Liter-Sack

CHF 0.95 / Sack

35-Liter-Sack

CHF 1.90 / Sack

60-Liter-Sack

CHF 3.80 / Sack

110-Liter-Sack

CHF 5.70 / Sack

Containermarken

CHF 41.00 / Marke

Grundgebühr

CHF 50.00 / Einwohner/in exkl. MWST

Hundetaxe

Hundetaxe pro Tier CHF 130.00 / Jahr

Die Hundetaxe ist für jeden am Stichtag 1. Juli in der Gemeinde gehaltenen Hund zu bezahlen.

Von der Taxe befreit werden auf Gesuch hin speziell ausgebildete Hunde. Die Einstufung in diese Sonderklasse muss durch den Halter nachgewiesen werden können. Ebenfalls befreit sind Hunde, die am Stichtag noch nicht 6 Monate alt sind.

Änderungen wie Adresswechsel, Besitzerwechsel oder Todesfall des Hundes sind umgehend der Finanzverwaltung zu melden.

Onlineformular An-/Abmeldung Hund

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