Sie können Ihren Hund online an- oder abmelden.
Die Hundetaxe beträgt Fr. 130.00 pro Hund und Jahr und ist für jeden am Stichtag 1. Juli in der Gemeinde gehaltenen Hund zu bezahlen. Die Hundetaxe wird durch die Finanzverwaltung in Rechnung gestellt.
Änderungen wie Adresswechsel, Besitzerwechsel oder Todesfall des Hundes sind umgehend der Finanzverwaltung sowie AMICUS zu melden.
Hunde, die Einsätze zu Gunsten von Personen oder Personengruppen mit besonderen sozialen oder therapeutischen Bedürfnissen leisten (z.B. Blinden- und Therapiehunde) sind von der Hundetaxe befreit. Die Einstufung in diese Sonderklasse muss durch den Hundehalter nachgewiesen werden können und es ist ein Gesuch um Befreiung an den Gemeinderat zu stellen.
Ebenfalls befreit sind Hunde, die am Stichtag noch nicht 6 Monate alt sind.