Hauptaufgaben:
Die Bau- und Planungskommission bearbeitet die im Zusammenhang mit der Raumplanung und Bautätigkeit zusammenhängenden Geschäfte, insbesondere:
- Prüfung und Beurteilung aller Baubewilligungsgesuche und Reklamegesuche gemäss den Bestimmungen der Baugesetzgebung, des Gemeindebaureglementes und des Abwasserreglementes.
- Wahrnehmung der baupolizeilichen Aufgaben.
- Wahrnehmung aller Aufgaben im Zusammenhang mit der Ortsplanung, der Zonenplanung sowie des Ortsbildschutzes.
- Leitung und Beaufsichtigung des gesamten Bauwesens.
- Koordination aller Aktivitäten im Erschliessungswesen unter verschiedenen Erschliessungsträgern (Strassen, Kanalisation, Strom, Wasser).
- Unterhalt der öffentlichen Gewässer.
Finanzielle Befugnisse:
Verwendung von verfügbaren Budgetkrediten.
Entscheidbefugnisse:
Die Kommission kann kleine Baugesuche in eigener Verantwortung bearbeiten und die entsprechenden Bewilligungen erteilen bzw. ablehnen.
Zeichnungsberechtigung:
Präsident und Sekretärin
Erwartungen bzw. Anforderungen an die Kommissionsmitglieder:
Interesse an Bau- und Planungsfragen. Bereitschaft nebst den Sitzungen individuelle zusätzliche Aufgaben zu übernehmen.