Voraussetzung zur Einreichung eines Gesuchs um ordentliche Einbürgerung ist eine Wohnsitzdauer von mindestens 10 Jahren in der Schweiz, davon mindestens 2 Jahre ohne Unterbruch in der aktuellen Wohngemeinde, in welcher das Gesuch gestellt wird.
Die Gemeinde prüft die Unterlagen mit den Voraussetzungen für die Einbürgerung und führt in Zusammenarbeit mit der Beauftragten für Einbürgerungsfragen der Gemeinde Lyss ein Gespräch mit der Gesuchstellerin / dem Gesuchsteller.
Beauftragte für Einbürgerungsfragen:
Gemeindeverwaltung Lyss
Sandra Läng
Marktplatz 6
3250 Lyss
032 387 03 41
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Über die Zusicherung des Gemeindebürgerrechts entscheidet der Gemeinderat, die Erteilung des Gemeinde- und des Kantonsbürgerrechts obliegt dem Regierungsrat des Kantons Bern.