Der Winterdienst ist dafür verantwortlich die winterlichen Verkehrsgefahren und -behinderungen zu bekämpfen. Die Verkehrssicherheit und die Leistungsfähigkeit der Verkehrswege sollen unter Berücksichtigung des Umweltschutzes erhalten bleiben. Angepasstes Verhalten der Verkehrsteilnehmenden, aber auch Rücksicht und wenn notwendig Verzicht auf den gewohnten Komfort machen es möglich an verschneiten und glatten Tagen unsere Verkehrswege unfallfrei zu benutzen.
Schneeräumung
Sobald ca. 5-8 cm Schnee auf den Strassen und Trottoirs liegt, kommen die Schneepflüge zum Einsatz.
Streusalz
Bei Frost und drohender Glätte sowie auf Hauptverkehrsachsen, an Hanglagen und exponierten Stellen wird Streusalz gezielt eingesetzt. Das Motto lautet „So viel wie nötig – so wenig wie möglich“.
Privater Unterhalt
Die Gebäude- und Grundeigentümer sind für die Schneeräumung auf ihren Parzellen bis zum Anschluss an den öffentlichen Bereich selbst verantwortlich. Der Schnee darf nicht auf den öffentlichen Bereich geschoben werden.
Zum Schluss…
Wir alle sind Strassen- und Trottoirbenutzer. Es ist verständlich, dass die Wünsche und die Ansprüche an den Winterdienst unterschiedlich sein können:
- Berufstätige wollen rechtzeitig an ihren Arbeitsplatz gelangen
- Fussgänger möchten, ohne zu stürzen unterwegs sein
- Kinder freuen sich endlich schlitteln zu können
Nicht immer wird es uns gelingen, allen Ansprüchen gerecht zu werden. Wir versichern Ihnen, dass das eingesetzte Personal motiviert ist, die ihm anvertrauten Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen. Besten Dank für Ihr Verständnis, dass die Winterdienstequipe nicht überall gleichzeitig sein kann.