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Auslandaufenthalt

Wenn Sie die Schweiz dauerhaft verlassen und Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen, müssen Sie sich bei uns abmelden. Wir benötigen dafür die neue Wohnadresse im Ausland sowie die Adresse einer Vertretungsperson in der Schweiz.

Für eine Abmeldung ins Ausland muss sich der Lebensmittelpunkt definitiv ins Ausland verschoben haben. Zur Überprüfung des Lebensmittelpunkts kann das Steuerbüro diverse Beweismittel einfordern. Bei einem befristeten Auslandaufenthalt wird keine Abmeldung vorgenommen.

Ausländische Staatsangehörige haben ihren Ausländerausweis abzugeben.

Die Abmeldung ist kostenlos.

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