Das Kindes- und Erwachsenenschutzrecht regelt die rechtliche Situation und den Schutz von Menschen, die wegen eines Schwächezustandes ihre Angelegenheiten nicht oder nur unvollständig selbst besorgen können. Das Erwachsenenschutzrecht löst das bisherige Vormundschaftsrecht ab und ist Teil des Zivilgesetzbuches (ZGB).
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Seeland (KESB)
Stadtplatz 33
3270 Aarberg
031 636 30 30
info.kesb.se(at)be.ch
Der Regionale Sozialdienst Schüpfen arbeitet im Auftrag der KESB (Abklärungen, Mandatsführung etc.) und unterstützt private Beistandspersonen.