Barrierefrei-Menü
Schrift
NormalGroßSehr groß
Kontrast
NormalStark
Bilder
AnzeigenAusblenden
Vorlesen
Vorlesen starten
Vorlesen pausieren
Stoppen

Entschuldigungsformular Absenz Feuerwehrübung


Gemäss Art. 11 des Reglements öffentliche Sicherheit wird jedes unentschuldigte Fernbleiben von Übungen bestraft. Entschuldigungen sind in begründeten Fällen bis spätestens 14 Tage nach der Übung, in jedem Fall aber schriftlich oder online an das Kommando zu richten.

Nicht oder nicht genügend entschuldigtes Fernbleiben von den Übungen und Probefahrten wird mit einer Busse von CHF 50.00 pro Absenz bestraft.

Verfahren
Entschuldigungen können mittels untenstehendem Formular oder per Mail an frwhrrpprswl-bch eingereicht werden.

Angaben zur Abwesenheit

Weitere Bemerkungen

 
Bitte geben Sie den Wert, den Sie auf dem Bild sehen, in das Feld ein.

Datenschutzhinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen