07.06.2024
Der Gemeinderat Rapperswil BE hat den Anhang II zum Personalreglement der Einwohnergemeinde Rapperswil BE geändert.
Inkrafttreten
Der Anhang II zum Personalreglement der Einwohnergemeinde Rapperswil BE tritt per 1. Januar 2025 in Kraft.
Das Personalreglement der Einwohnergemeinde Rapperswil BE kann bei der Gemeindeverwaltung Rapperswil BE bezogen oder unter www.rapperswil-be.ch eingesehen werden.
In Anwendung von Art. 45 der Kant. Gemeindeverordnung wird das Inkraftsetzen auf 1. Januar 2025 öffentlich bekannt gemacht. Beschwerden nach Verwaltungsrechtspflegegesetz sind innerhalb von 30 Tagen beim Regierungsstatthalteramt Seeland, 3270 Aarberg, einzureichen.
3255 Rapperswil BE, 31. Mai 2024
DER GEMEINDERAT