Protokoll Gemeindeversammlung 10.06.2024

17.06.2024

Das Protokoll der Gemeindeversammlung liegt vom 17. Juni 2024 bis 8. Juli 2024 während zwanzig Tagen bei der Gemeindeverwaltung Rapperswil BE öffentlich auf.

Während der Auflage kann gegen das Versammlungsprotokoll schriftlich Einsprache beim Gemeinderat Rapperswil erhoben werden. Anschliessend entscheidet der Gemeinderat über allfällige Einsprachen und genehmigt das Protokoll.

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Seeland, 3270 Aarberg, einzureichen (Art. 63ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

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